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Neue Partnerschaft

Seit dem 1. Juli 2022 ist die Winterhilfe Schweiz Partnerin des Deutschen Hilfsvereins Zürich. Die Winterhilfe erhält jährlich einen fixen Betrag, mit dem sie gemäss Statuten des Deutschen Hilfevereins Zürich Unterstützung leisten kann. Wir freuen uns, dass uns dieses gut eingeführte Hilfswerk mit seiner Expertise künftig dabei unterstützt, Deutschen in der Schweiz zu helfen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.

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Was tut der Verein?

Der 1856 gegründete Deutsche Hilfsverein Zürich unterstützt deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz in finanziellen Notlagen. Die Hilfe erfolgt in der Regel durch einmalige finanzielle Zahlungen. Der DHV ZH gewährt keine Stipendien und keine Ausbildungshilfen.

 

Wer kann Unterstützung beantragen?

Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft jeden Alters, die ihren Wohnsitz in den Kantonen AG, AI, AR, BE, GL, GR, LU, SH, SZ, SO, SG, TG, UW, OW, UR, ZH, ZG sowie dem FL haben.

 

Wann wird Hilfe geleistet?

Die Hilfe wird in akuten finanziellen Notlagen gewährt. Sie wird in der Regel ergänzend zu staatlichen Unterstützungszahlungen geleistet, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Anträge auf Unterstützungen sollten daher über die zuständigen kommunalen Behörden erfolgen und nur in Ausnahmefällen direkt durch die Hilfesuchenden.

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Deutscher Hilfsverein Zürich

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Wie kann ein Hilfsgesuch gestellt werden?

 

Bitten Sie in einer finanziellen Notsituation Ihre Ansprechperson bei der zuständigen kommunalen Behörde oder karitativen Organisation, ein Hilfsgesuch beim DHV ZH zu stellen. Mit dem Hilfsgesuch sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Begründung
  • Kopie Reisepass oder Personalausweis
  • Kopie Ausländerausweis B, C oder L
  • letzte Steuererklärung
  • Aufstellung Einnahmen/Ausgaben/Vermögen
  • Kontoangaben

Einsendung der Unterlagen an «Deutscher Hilfsverein Zürich, c/o ESPAS, Naglerwiesenstrasse 4/Postfach, CH-8049 Zürich» oder «info@dhv-zh.ch»

 

Gesuche von Einzelpersonen sind ebenfalls möglich. Diese bearbeitet der DHV ZH nicht selbst, sondern leitet diese an die zuständige kantonale Stelle seines Kooperationspartners Winterhilfe Schweiz weiter.

 

Falls Sie als Einzelpersonen ein Gesuch stellen wollen: Bitte informieren Sie sich vorgängig auf den Websites der kantonalen Winterhilfe-Organisationen, welche Unterlagen dafür nötig sind. Diese weichen von den Unterlagen ab, die der DHV ZH erwartet. www.winterhilfe.ch/hilfe-erhalten

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Chronik Deutscher Hilfsverein Zürich
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