Deutscher Hilfsverein Zürich



Sie sind Deutsche oder Deutscher, wohnen in der Deutschschweiz oder Liechtenstein und befinden sich in einer finanziellen Notlage? Dann kann der Deutsche Hilfsverein Zürich Sie unter Umständen unterstützen.

Was tut der deutsche Hilfsverein?

Was tut der deutsche Hilfsverein?

Wer kann Unterstützung beantragen?

Wer kann Unterstützung beantragen?


Wann wird Unterstützung geleistet?

Wann wird Unterstützung geleistet?

Wie kann ein Gesuch gestellt werden?

Wie kann ein Gesuch gestellt werden?

Was tut der Verein?

Der Deutsche Hilfsverein Zürich unterstützt deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Deutschweiz und Liechtenstein in finanziellen Notlagen. Die Hilfe erfolgt in der Regel durch einmalige finanzielle Zahlungen. Der DHV ZH gewährt keine Darlehen, Stipendien und Ausbildungshilfen.

Wer kann Unterstützung beantragen?

Wer kann Unterstützung beantragen?


Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft jeden Alters, die über eine Aufenthaltsbewilligung B, C oder L verfügen und die ihren Wohnsitz in den Kantonen AG, AI, AR, BE, GL, GR, LU, SH, SZ, SO, SG, TG, UW, OW, UR, ZH, ZG oder dem Fürstentum Liechtenstein haben.

Wann und wie wird Unterstützung geleistet?


Die Unterstützung wird in akuten finanziellen Notlagen gewährt. Sie wird in der Regel einmalig und subsidiär zu staatlichen Unterstützungszahlungen geleistet, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Der Deutsche Hilfsverein Zürich gewährt keine Darlehen, Stipendien und Ausbildungsbeihilfen.

Wann und wie wird Unterstützung geleistet?

Wie kann ein Gesuch gestellt werden?

Gesuch über Institution einreichen

Anträge auf Unterstützungen sollten über Sozialbehörden oder Sozialinstitutionen eingereicht werden.

Bitten Sie daher in einer finanziellen Notsituation Ihre Ansprechperson bei der zuständigen kommunalen Behörde oder Sozialinstitution, ein Gesuch beim Deutschen Hilfsverein Zürich einzureichen.

Gesuch als Privatperson einreichen

Gesuche von Privatpersonen bearbeitet der DHV ZH nicht selbst, sondern leitet das Gesuch an die zuständige kantonale Organisation der Winterhilfe Schweiz* weiter. Um Umwege zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, das Gesuch mit dem online abrufbaren Gesuchformular der zuständigen kantonalen Winterhilfe-Organisation direkt bei der Winterhilfe des jeweiligen Wohnkantons einzureichen. Dabei bitte auf dem Gesuch folgenden Hinweis vermerken: Gesuch zulasten des DHV-ZH-Fonds bei der Winterhilfe Schweiz.

*Die Winterhilfe Schweiz ist seit dem 1. Juli 2022 Partnerin des DHV ZH. Die Winterhilfe Schweiz erhält jährlich einen fixen Betrag vom DHV ZH. Aus diesem Fond kann die Winterhilfe Schweiz Unterstützungen gewähren, sofern dafür die Voraussetzungen gemäss den Statuten des DHV ZH erfüllt sind.


Über das Eingabeformular:

Gesuch über die Website stellen


Als schriftliches Gesuch an:

Deutscher Hilfsverein Zürich,
c/o ESPAS, Naglerwiesenstrasse 4/Postfach, CH-8049 Zürich


Bei diesen Gesuchen verlangt der DHV ZH eine Begründung, einen Nationalitätennachweis, die Kopie der Aufenthaltsbewilligung und detaillierte Angaben über die finanziellen Verhältnisse möglichst mit Bestätigung durch die Fürsorgestelle der Wohngemeinde. Typischerweise sind mit einem Hilfsgesuch folgende Unterlagen einzureichen:


  • Kontoangaben
  • Kopie Reisepass und letzte Steuererklärung
  • Kopie Ausländerausweis
  • Aufstellung Einnahmen / Ausgaben / Vermögen

Mitglied werden

Personen, die das Ziel des Deutschen Hilfsvereins Zürich mitverfolgen wollen, können die Mit­gliedschaft beantragen, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

eBook anfordern

Fordern Sie jetzt unser kostenloses eBook (PDF) an und lesen Sie die Aufzeichnungen der historischen Ereignisse von 1856 - 2006. Die zum 150-jährigen Jubiläum herausgegebene Chronik liefert einen profunden Einblick auf die wechselvolle Geschichte des Deutschen Hilfsvereins Zürich.