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Aktivitäten
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Aktivitäten

Der Deutsche Hilfsverein Zürich unterstützt deutsche Staatsangehörige, die sich ständig in einem der Kantone Aargau, Appenzell (beider Rhoden), Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Unterwalden (ob und nid dem Wald), Uri, Zürich, Zug oder dem Fürstentum Liechtenstein aufhalten, in Notfällen. Im Einzelfall wird auch eine überbrückende Hilfe geleistet an solche, die keinen Wohnsitz im genannten Gebiet haben.

 

Diese Unterstützung wird entweder durch zeitlich befristete regelmässige Zahlungen geleistet oder durch einmalige Zuwendungen. Damit soll erreicht werden, akute Notsituation in den Griff zu bekommen.

 

Seit dem 1. Juli 2022 besteht eine Kooperation zwischen der Winterhilfe Schweiz und dem DHV ZH. Beide Organisationen verfolgen vergleichbare Ziele. Deckungsgleich ist vor allem das Ziel, Personen, die in eine akute finanzielle Notlage geraten sind, finanziell im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe so zu unterstützen, dass diese sich aus dieser Notsituation befreien können.

 

Die Kooperation bezieht sich in der Praxis auf die Zuwendung von Mitteln an die Winterhilfe Schweiz, die diese im Sinne des DHV ZH einsetzen kann, sowie bei Bedarf auf fachlichen Beistand durch das nationale Hilfswerk bei der Beurteilung und Bearbeitung von Unterstützungsanfragen. Gesuche, die an den DHV ZH übersandt werden, können daher gegebenenfalls zur fachlichen Begutachtung an die Winterhilfe Schweiz weitergeleitet und auch von den Kantonalorganisationen der Winterhilfe abgewickelt werden.

Beispiele von Unterstützungsfällen

  • Eine Mutter mit zwei Kindern, welche in Trennung lebt und freiberuflich tätig ist, erhielt leider keinen Unterhalt vom Vater der Kinder. Sie war aufgrund ausbleibender Einkünfte in grosser Not, da sie die Kinder in die Kita geben musste, um selbst Geld verdienen zu können. Der Vorstand des Deutschen Hilfsvereins Zürich bewilligte hier ein grösseres Darlehen i.H.v. rund CHF 6‘000. Bis zur Festigung ihrer aktuellen familiären und beruflichen Situation wurde noch eine erweiterte Rückzahlungsfrist eingeräumt, obwohl die junge Mutter bereits mit der Rückzahlung beginnen wollte.
     
  • Ein Vater hat seine langjährige Stellung verloren und ist, nachdem seine Ehefrau zurück in ihr Heimatland gegangen ist, alleinerziehend. Der Vater hat erhebliche Schwierigkeiten, an die bisherige Berufstätigkeit anzuknüpfen. Der DHV ZH hat neben einer Schülerreise für den Sohn auch dem Familienvater ein Berufscoaching und einen neuen Anzug für etwaige Vorstellungsgespräche finanziert.
     
  • Einer Mutter mit Tochter konnte ein Zuschuss für die Reise zu ihrem kranken Vater/Opa nach Deutschland gewährt werden.
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Wir unterstützen

Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft jeden Alters, die ihren Wohnsitz in den Kantonen AG, AI, AR, BE, GL, GR, LU, SH, SZ, SO, SG, TG, UW, OW, UR, ZH, ZG sowie dem FL haben, in finanziellen Notlagen.

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