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Aktivitäten |
Der Deutsche Hilfsverein Zürich unterstützt deutsche Staatsangehörige, die sich ständig in einem der Kantone Aargau, Appenzell (beider Rhoden), Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Unterwalden (ob und nid dem Wald), Uri, Zürich, Zug oder dem Fürstentum Liechtenstein aufhalten, in Notfällen. Im Einzelfall wird auch eine überbrückende Hilfe geleistet an solche, die keinen Wohnsitz im genannten Gebiet haben.
Diese Unterstützung wird entweder durch zeitlich befristete regelmässige Zahlungen geleistet oder durch einmalige Zuwendungen. Damit soll erreicht werden, akute Notsituation in den Griff zu bekommen.
Seit dem 1. Juli 2022 besteht eine Kooperation zwischen der Winterhilfe Schweiz und dem DHV ZH. Beide Organisationen verfolgen vergleichbare Ziele. Deckungsgleich ist vor allem das Ziel, Personen, die in eine akute finanzielle Notlage geraten sind, finanziell im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe so zu unterstützen, dass diese sich aus dieser Notsituation befreien können.
Die Kooperation bezieht sich in der Praxis auf die Zuwendung von Mitteln an die Winterhilfe Schweiz, die diese im Sinne des DHV ZH einsetzen kann, sowie bei Bedarf auf fachlichen Beistand durch das nationale Hilfswerk bei der Beurteilung und Bearbeitung von Unterstützungsanfragen. Gesuche, die an den DHV ZH übersandt werden, können daher gegebenenfalls zur fachlichen Begutachtung an die Winterhilfe Schweiz weitergeleitet und auch von den Kantonalorganisationen der Winterhilfe abgewickelt werden.
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Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft jeden Alters, die ihren Wohnsitz in den Kantonen AG, AI, AR, BE, GL, GR, LU, SH, SZ, SO, SG, TG, UW, OW, UR, ZH, ZG sowie dem FL haben, in finanziellen Notlagen.